Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Information zum Wasserzählerwechsel

Wasserzähler unterliegen der Eichfrist, die einen Austausch der Kaltwasserzähler alle 6 Jahre verlangt. 

Für einen reibungslosen Wechsel der Wasserzähler sind dringend die technischen Richtlinien einzuhalten. Anlagen, die dieser Richtlinie nicht entsprechen, sind beim nächsten Zählerwechsel anzupassen.

Für den normgerechten Einbau und die Zugänglichkeit gelten folgende Anforderungen:

Wasserzähler sind in der Regel im inneren des Gebäude- nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand – an einem frostsicheren Ort so anzubringen, dass sie zugänglich sind, leicht abgelesen, ausgewechselt und überprüft werden können (siehe auch DIN 18012- 14)

Wasserzähler sind Bestandteil der Wasserzählanlage. Diese besteht – in Fließrichtung gesehen - z.B. aus:

-          Absperrarmatur ( Hauptabsperrventil )

-          Wasserzählereinbaugarnitur mit

-          z.B. Freistromventil

-          Wasserzähler

-          Absperrventil mit Rückflussverhinderer

Bei Neuanlagen und bei Veränderungen alter Anlagen sind Halterungen, z.B. Wasserzählerbügel, für Hauswasserzähler einzubauen.

Wasserzähleranlagen sind so auszuführen, dass bei Wasserzählerwechsel austretendes Wasser aufgefangen werden kann.

Die Wasserzähleranlage muss in dem gleichen Raum installiert werden, in den die Einführung der Anschlussleitung erfolgt.

 

Ab 2017 wird der Wasserzählerwechsel von dem Fachunternehmen – Fa. Struck – durchgeführt. Sollte Ihre Anlage nicht der Norm entsprechen kann die Fa. Struck mit Rat und Tat zur Seite stehen.